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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1. Geltungsbereich
1.1.
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.2.
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem Fall Vertragsgegenstand.

§ 2. Angebote, Vertragsabschluss, Änderung der Lieferartikel
2.1.
Für den Inhalt des Vertrages über den Verkauf der Dienstleistung ist die vom Kunden an den Verkäufer übermittelte Bestellung in der Fassung der Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgeblich. Der Kaufvertrag kommt mit der Bestellung (u.a. in Form des Projekt-Fragebogens) per Fax, Telefon oder e-Mail zustande.

2.2.
Telefonische Angaben durch uns sind unverbindlich.

§ 3. Stornierungskosten
3.1.
Stornierungskosten fallen nicht an, wenn die Stornierung unmittelbar nach der ersten Entwurfspräsentation erfolgt. Bei Stornierungen im weiteren Verlauf der Arbeiten tritt § 3.2 in Kraft.

3.2.
Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag unberechtigter Weise zurück, so fallen für die Bearbeitung und den entgangenen Gewinn mindestens 50% des Verkaufspreises (Netto) als Entschädigung an. Je nach Projektfortschritt kann bis zu 100% des Verkaufspreises (Netto) in Rechnung gestellt werden.

§ 4. Liefer- und Leistungszeit
4.1.
Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen im Zweifel unverbindlich. Werden nachträglich wirksam Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und -fristen.

4.2.
Liefertermine und Abwicklungszeiträume, die abhängig von der Banküberweisung des Auftraggebers sind, zählen ab Eingangsdatum des Geldes beim Auftragnehmer.

4.3.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat erkennbar an der Teillieferung kein Interesse.

4.4.
Wird ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Kunde nach Fristüberschreitung uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Diese Frist beträgt mind. zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Mit Ablauf der so gesetzten Frist kommen wir in Verzug. Besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens neben der Lieferung nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird ein verbindlicher Liefertermin/eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommen wir bereits mit Überschreitung des Termins/der Frist in Verzug. In diesem Fall gilt Ziff. 4.3.
Satz 4 entsprechend.

4.5.
Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. ä., haben wir nicht einzustehen. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
5.1.
Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

5.2.
Jede Zahlung unseres Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnen. Dies gilt nicht bei anderslautender Zahlungsbestimmung des Kunden.

5.3.
Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

5.4.
Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wird berechtigt, von diesem die an den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323 BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen.

5.5.
Gewährt der Auftragnehmer Sonderzahlungen, Ratenzahlung oder auf Kulanz basierte reduzierte Rechnungsbeträge, sind diese unter Einhaltung der Zahlungsfrist gültig. Werde Zahlungsfristen nicht eingehalten, sind die auf Kulanz vereinbarten Zahlungssummen hinfällig und es fallen die ursprünglich berechneten Kosten an und werden sofort fällig.

§ 6. Bereitstellung von Unterlagen
6.1.
Für die frühzeitige, einwandfreie Lieferung der zu Produktion benötigten Unterlagen (Schriften, Grafik-Dataien, Fotografien, Zeichnungen, o.ä.) ist der Auftraggeber alleinig verantwortlich. Die Anlieferung hat grundsätzlich nach Vorgaben des Auftragnehmers zu erfolgen. Verbindliche Liefertermine und Abwicklungszeiträume treten erst mit dem Tag in Kraft, an dem die Unterlagen beim Auftragnehmer eingehen.

6.2.
Entsprechen die von Auftraggeber gelieferten Unterlagen nicht den vom Auftraggeber angegebenen Vorgaben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die korrekten Unterlagen nachzureichen. Bei kleinen Abweichungen von den Vorgaben kann nach Absprache mit dem Auftraggeber der Auftragnehmer die Unterlagen für die erforderlichen Arbeiten verändern.

6.3.
Ist der Auftraggeber nicht in der Lage, erforderliche Unterlagen nach den Vorgaben des Auftragnehmers zu erbringen, können qualitative Einbußen entstehen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

6.4.
Druckvorstufen (digitaler Korrekturabzug) werden via Email versandt und sind vom Auftraggeber umgehend zu prüfen. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Korrekturen, die innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich eintreffen. Treffen vor Ablauf der Frist keine Korrekturwünsche ein, gilt die Druckvorstufe damit als vom Auftraggeber freigegeben. Nachträgliche Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform und werden separat nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
6.5.
Sämtliche Vektor-Dateien werden in kurvengewandelten Daten geliefert. Quelldateien können gegen Aufpreis erworben werden.

6.6.
Die Gefahr eventueller Druckfehler geht nach Freigabe der Druckvorstufe an den Auftraggeber über.

6.7.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft hat.

§ 7. Gewährleistung des Auftraggebers
7.1.
Der Auftragnehmer übernimmt in keinem Fall die Gewähr für die vom Auftraggeber angestrebten Verwendungszwecke. Alleinig der Auftraggeber ist verantwortlich für die Eignung der vom Auftraggeber erbrachten Leistungen für seine Zwecke. Im Zweifelsfall muß der Auftraggeber die Eignung anhand von z.B. Testdrucken oder -produktionen überprüfen.

7.2.
Der Auftraggeber sichtert mit der Auftragsvergabe zu, jegliche Rechte Dritter nicht zu verletzten. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von allen wettbewerbsrechtlichen, namens- und markenrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

7.3.
Nach Übergabe der Arbeiten und der Urheberrechte trägt der Auftraggeber die alleinige, ausschliessliche Verantwortung und Haftung. Die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen werden nach besten Wissen und Gewissen erbracht, müssen jedoch im Zweifelsfall vom Auftraggeber marken- oder urheberrechtlich überprüft werden.

7.4.
Der Auftragnehmer kann keine Gewährleistung auf druck- und dateitechnische Farbabweichungen übernehmen. Insbesondere zwischen RGB und CMYK-Daten können Farbunterschiede sowohl am Monitor, als auch bei Druckergebnissen vorkommen.

7.5.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Auftragnehmer erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird von Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschrfiten des Wettbewerbrechts, des urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken und Skepzis bzgl. der Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. 

7.6.
Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall wegen der in der Werbemaßnahme enthaltenen Sachaussagen über Produkte und/oder Leistungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Designs. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Textinhalte, die er im Auftrag des Auftraggebers nach Besten Wissen und Gewissen erstellt hat. Dies betrifft u.a. Texte für das Impressum, die AGB oder eine Datenschutzerklärung. Im Zweifel müssen erstellte Textmaterialien mit rechtlichem Charakter von einem Rechtsanwalt o.ä. auf Korrektheit überprüft werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Textmaterialien, die von Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet,  vom Auftraggeber gelieferte Textmaterialien nach inhaltlicher, sachlicher oder rechtlicher Richtigkeit zu überprüfen. 

7.7.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Dienstleistungen, die er im Namen des Kunden nach Freigabe des Kunden beauftragt hat. Hier zu gehören insbesondere die Erstellung von Texten auf Basis von Rechtsdienstleistern oder Internetportalen für rechtliche Dienste (Impressum- & Datenschutzgeneratoren, Cookie Banner-Erstellung) oder die technische/administrative Abwicklung der Entfernung von negativen Bewertungen. Der Auftragnehmer führt in keinster Weise Rechtsdienstleistungen durch oder berät in rechtlichen Angelegenheiten. Rechtlich relevante Angelegenheiten werden nach Absprache mit dem Kunden an einen Rechtsanwalt weitergegeben.   

7.8.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder groß fahrlässig herbeigeführt hat. Die Haftung des Auftragnehmers wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag des Auftragnehmers, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung für Folgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung des Auftragnehmers nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.   

§ 8. Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte

8.1
Die Waren, Dienstleistungen und Nutzungsrechte an erstellten Daten/Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Zahm & Zornig Werbeagentur.

8.2.
Alle von Zahm & Zornig Werbeagentur erstellten Arbeiten unterliegen dem gesetzlichen Urheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesen Arbeiten.

8.3.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die erstellten Materialien im Ganzen kein weiteres Mal veräußert werden. Jedoch können grafische Elemente oder Bilder in anderen Daten/Materialien/Unterlagen von auftraggeberfremden Projekte Verwendung finden. Beim Corporate Design (Logodesign) ist ein markenrechtlicher Schutz beim Markenpatentamt (Deutschland oder International) unter Umständen nur bedingt möglich, da integrierte Symbole/Grafiken in auftraggeberfremden Logodesigns ebenfalls Verwendung finden können.

8.4.
Die dem Auftragnehmer eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Zahm & Zornig Werbeagentur an Dritte entgeldlich oder unentgeldlich übertragen werden. Ausgenommen sind Veräußerungen, die in Zusammenhang eines Unternehmensveräußerung stehen.

8.5.
Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch in der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers verändert werden.

8.6.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachte Leistung zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu nutzen. Hier zu zählt z.b. die Aufführung der Leistung im Referenzkatalog (online, offline).

§ 9. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
9.1.
Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.

9.2.
Die Abnahme erfolgt schriftlich via Fax oder email durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 7 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.

9.3.
Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.

9.4.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

§ 10 Hinweis auf Erstellung
10.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Firmenlogo von Zahm & Zornig Werbeagentur sowie den Hinweis "Webdesign und Webprogrammierung" mit Link zur Webseite von Zahm & Zornig Werbeagentur und ggfls. deren Partnerseiten am unteren Rand der erstellten Webseite zu platzieren. Dies ist ein Hinweis auf den Hersteller der Seite und ist im allgemeinen in der Erstellung von Webseiten ein übliche Praxis.

§ 11 Datensicherheit
11.1
Der Auftraggeber spricht den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an den Auftragnehmer (gleich in welcher Form) übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

11.2
Alle uns überlassenen Kontaktdaten dienen ausschließlich internen Zwecken, der Abstimmung von Projekten und der Information zu den Dienstleistungen der Zahm & Zornig Werbeagentur und werden nicht an Dritte weitergegeben.

§ 12 Rücktrittsrecht
12.1.
Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Auftragsdurchführung und bei Rückzahlung der schon gezahlten Kosten vom Vertrag zurückzutretten. Dies ist insbesondere dann möglich wenn Personal des Auftragnehmers das Unternehmen verlassen und dadurch Know How zur Durchführung der Projekte verloren geht.

§ 13 Gerichtsstand
13.1
Auf alle Verträge mit der Zahm & Zornig Werbeagentur ist Deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist die Stadt Erkelenz.

§ 14 Schlussbestimmungen
14 .1
Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder (teil-)unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Ergänzend gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften, wenn sich die Vertragsparteien nicht gesondert individuell nachträglich vereinbaren. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Erkelenz. Wichtige Informationen für Verbraucher Nachfolgende Unterrichtungen gelten für solche Kunden (Besteller, Käufer), welche Verbraucher sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Der Gesetzgeber hat dem Unternehmer für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern Unterrichtungspflichten auferlegt, um den Verbraucher vor dem Abschluss eines Vertrages über Waren zu informieren. Die nachfolgenden Informationen dienen dem Schutz des Verbrauchers. Auf die für Verbraucher besonders wichtigen Informationen ist in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht.

Verbraucherinformationen
Über die Identität und Anschrift des Verkäufers informiert die Startseite der Website. Dort kann der Kunde auch Beanstandungen anbringen.
Nutzt der Kunde bei seiner Bestellung beim Verkäufer Fernkommunikationsmitteln, so fallen für den Kunden keine Kosten an, welche nicht den üblichen Grundtarifen entsprechen, mit denen der Kunde rechnen muss.
Der Verkäufer behält sich vor, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen und sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages bei Nichtverfügbarkeit zu lösen. In diesem Falle verpflichtet sich der Verkäufer, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
Soweit nicht anders vereinbart, werden die Waren in Erfüllung des Kaufvertrages vom Verkäufer dem Besteller an die von diesem angegebene besondere Lieferanschrift, anderenfalls an seine Wohnanschrift übersandt.
Der Kaufpreis ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, spätestens bei Übergabe der Ware gegen Übergabe eines Lieferscheines, auf welchem der Erhalt der Ware durch den Besteller zu bestätigen ist, und Übergabe einer Rechnung fällig. Die Versandkosten trägt der Käufer; diese werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Kaufvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers auf eine vom Besteller erfolgte Bestellung zustande.
Der Besteller hat auf einen zustande gekommenen Kaufvertrag ein Widerrufsrecht. Hiernach ist der Besteller an seine auf den Abschluss des Vertrages mit dem Verkäufer gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:

Zahm & Zornig Werbeagentur
Michael Bertrams
Wilhelmstr. 8
41812 Erkelenz

Die Frist beginnt nicht vor dem ersten Tag des Eingangs der Ware beim Besteller, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung. Regelmäßig beginnt die 2-Wochen-Frist also mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Besteller. Diese Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Besteller. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens vier Monate nach dem Eingang der Waren beim Besteller. Das Widerrufsrecht besteht nicht in den Fallgruppen des § 3 Abs. 2 des Fernabsatzgesetzes. Mangels anderer Vereinbarungen und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen besteht das Widerrufsrecht insbesondere nicht bei Lieferung von solchen Waren, die nach Spezifikation des Bestellers angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Im Falle eines rechtswirksam erklärten Widerrufs wird der Vertrag rückabgewickelt. Die wechselseitig empfangenen Leistungen (Ware, Kaufpreis) sind zurückzugewähren. Der Verbraucher ist auf Kosten und Gefahr des Unternehmens zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Der Verbraucher trägt allerdings bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Verbraucher den Untergang oder die Verschlechterung der Ware zu vertreten, so hat er dem Unternehmen grundsätzlich die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache, sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist dem Unternehmer durch den Verbraucher deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretenen Wertminderung bleibt außer Betracht.
Eventuell vorhandene Mängel müssen vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an, unverzüglich durch den Besteller schriftlich gegenüber dem Verkäufer angezeigt und konkretisiert werden. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Besteller die Mängel nicht binnen einer Woche seit Übergabe der Ware gegenüber dem Verkäufer rügt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Webseitenhosting

§ 1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1.
Die Zahm & Zornig Werbeagentur erbringt alle Hosting Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2.
Die Zahm & Zornig Werbeagentur ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Zahm & Zornig für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Zahm & Zornig verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1.3.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.4.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.5.
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.

1.6.
Die Zahm & Zornig Werbeagentur kann Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 2 Leistungen
2.1.
Die Zahm & Zornig Werbeagentur gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Zahm & Zornig liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Die Zahm & Zornig Werbeagentur kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

2.2.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das im Angebot/Rechnung festgelegte Datentransfervolumen pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.

2.3.
Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarifder Zahm & Zornig Werbeagentur genutzt werden.

2.4.
Bei dem vom Anbieter dem Auftraggeber überlassenen Server handelt es sich um einen Server eines Dritten, wobei der Anbieter berechtigt ist, diesen Server eines Dritten zu nutzen und weiteren Vertragspartnern zur Nutzung zu überlassen.

2.5.
Zur Adressierung des Webservers stellt der Anbieter dem Auftraggeber eine Shared-IP-Adresse zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server die selbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.

2.6.
Die Administration des Servers übernimmt der Anbieter.

2.6.1.
Zur Administration der Mailpostfächer und der Domain erhält der Auftraggeber die Zugangsdaten in einem separaten Schreiben.

2.6.2.
Dem Auftraggeber ist es im Rahmen eines Multiple Domain Hosting gestattet, den Server für die maximale Anzahl von 1 Domainnamen zu nutzen. Weitere Domains können jederzeit hinzugebucht werden. Die Kosten sind abhängig von der Art der Domain und werden nach Bedarf kalkuliert.

2.6.3.
Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Server an Dritte weiterzuvermieten. Bei einer Weitervermietung trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Einhaltung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gegenüber dem Anbieter.

§ 3 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
3.1.
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Angebots durch die Zahm & Zornig Werbeagentur oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

3.2.
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

3.3.
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine Rückvergütung von schon bezahlten Hostingkosten ist nicht möglich.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.

3.4.
Die Zahm & Zornig Werbeagentur ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung

3.5.
Werden von Dritten gegenüber der Zahm & Zornig Werbeagentur Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist Zahm & Zornig berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.

3.6.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt fürdie Zahm & Zornig Werbeagentur insbesondere dann vor, wenn der Kunde

  • mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
  • schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 6 und 7 geregelten Pflichten verstößt,
  • trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten die Inhalte seiner Internet-Seite nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 7 geregelten Anforderungen genügen oder
  • schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

3.7.
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch die Zahm & Zornig Werbeagentur verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

3.8
Für den Fall, dass die Zahm & Zornig Werbeagentur nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist die Zahm & Zornig Werbeagentur berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

§ 4. Preise
4.1.
Die Zahm & Zornig Werbeagentur ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Zahm & Zornig Werbeagentur verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt die Zahm & Zornig Werbeagentur die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Die Zahm & Zornig Werbeagentur Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

4.2.
Wird das im WebHosting-Tarif enthaltene Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist die Zahm & Zornig Werbeagentur berechtigt, den Kunden auf den Tarif umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. Die Zahm & Zornig Werbeagentur wird dem Kunden die Umstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt die für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu zahlen. Vom Kunden für den alten Tarif im voraus entrichtete Beträge werden hierauf angerechnet.

In allen übrigen Fällen wird die Zahm & Zornig Werbeagentur Volumen für zusätzlichen Datentransfer im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

4.3.
Die Zahm & Zornig Werbeagentur ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

4.4.
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5. Haftung
5.1.
Für Schäden haftet die Zahm & Zornig Werbeagentur nur dann, wenn die Zahm & Zornig Werbeagentur oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Zahm & Zornig Werbeagentur oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Zahm & Zornig Werbeagentur auf den Schaden beschränkt, der für die Zahm & Zornig Werbeagentur bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

5.2.
Die Haftung der Zahm & Zornig Werbeagentur wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

5.3.
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

§ 6. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
6.1.
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt der Zahm & Zornig Werbeagentur von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

6.2.
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse oder die Inhalte seiner Internet-Seite nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde der Zahm & Zornig Werbeagentur unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro).

6.3.
Die Zahm & Zornig Werbeagentur ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 9.2 oder 10.6 unzulässig sind, ist die Zahm & Zornig Werbeagentur berechtigt, den Tarif zu sperren. Die Zahm & Zornig Werbeagentur wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

§ 7. Pflichten des Kunden
7.1.
Der Kunde sichert zu, dass die der Zahm & Zornig Werbeagentur von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die Zahm & Zornig Werbeagentur jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der Zahm & Zornig Werbeagentur binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere

  • Name und postalische Anschrift des Kunden,
  • Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
  • Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
  • falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.

7.2.
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Die Zahm & Zornig Werbeagentur behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist die Zahm & Zornig Werbeagentur berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.

7.3.
E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.

7.4.
Der Kunde verpflichtet sich, die von Zahm & Zornig Werbeagentur zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der Zahm & Zornig Werbeagentur nutzen, haftet der Kunde gegenüber der Zahm & Zornig Werbeagentur auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern der Zahm & Zornig Werbeagentur abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten derZahm & Zornig Werbeagentur oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege der Zahm & Zornig Werbeagentur erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.

7.5.
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist die Zahm & Zornig Werbeagentur berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

7.6.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Die Zahm & Zornig Werbeagentur ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Die Zahm & Zornig Werbeagentur wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

7.7.
Der Kunde kann gegenüber der Zahm & Zornig Werbeagentur schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.

7.8.
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei der Zahm & Zornig Werbeagentur abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen von der Zahm & Zornig Werbeagentur zur Verfügung gestellten Chat.

§ 8. Datenschutz
8.1.
Die Zahm & Zornig Werbeagentur erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.

8.2.
Adress- und Negativdaten werden an andere Konzernunternehmen und eine zentrale Datei übermittelt, die von der United  zum Zwecke des Schutzes aller Konzernunternehmen geführt wird. Anderen Konzernunternehmen werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

8.3.
Die Zahm & Zornig Werbeagentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

§ 9. Streitigkeiten
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung der Zusammenarbeit zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von der Agentur und dem Auftraggeber geteilt.

§ 10. Schlussbestimmungen
10.1.
Der Auftraggeber oder die Agentur sind nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

10.2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

10.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erkelenz.

10.4.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.