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19. Oktober 2022

Abmahnwelle bei Google Fonts Nutzung

Wir möchten über diesen Weg nochmals auf eine aktuelle Abmahnwelle bzgl. Google Fonts hinweisen, die derzeit durch Deutschland zieht. Einige unserer Kunden berichten von Abmahnungen, die sie erhalten haben. Es handelt sich i.d.R. um Webseiten älteren Datums, in denen noch Schriftarten extern über Google aus den USA geladen werden. Dies ist nach aktueller Rechtsauffassung nicht mehr erlaubt. Die Empfehlung ist, Google Schriftarten lokal auf dem eigenen Server einzubinden.

Auch Webseiten, die Youtube Videos eingebunden haben, kann dies betreffen. 

Über folgenden Button können Sie selbst kontrollieren, ob ihre Webseite Google Fonts nutzt und ob diese korrekt eingebunden sind:

Jetzt Webseite prüfen


Auch wenn das Thema an sich von den Abmahnkanzleien korrekt dargestellt wird, ist es oftmals so, dass die Abmahnungen nicht rechtswirksam sind. Youtube und Google liefern hier viele Informationen zur Rechtslage und geben Handlungsempfehlungen. 

Unabhängig von den fragwürdige Praktiken der Abmahn-Anwälte empfehlen wir, Google Fonts lokal einzubinden. Ob wir ihre Webseite erstellt haben oder nicht: Sie können gerne mit uns Kontakt aufnehmen, wenn ihre Webseite diesbezüglich optimiert werden muss.

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